Compliance - Integrität - Vertrauen Hinweisgebersystem der RUF Automobile GmbH
Integrität ist Teil unserer DNA - wie Präzision, Handwerk und Leidenschaft für den Sportwagenbau seit 1939. Unser Hinweisgebersystem bietet einen vertraulichen Kanal, um mögliche Regelverstöße sicher zu melden.
Höchste Vollendung lässt Kompromissen keinen Raum.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und unserer Verhaltensgrundsätze hat bei der RUF Automobile GmbH oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität - gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und unseren Mitarbeitenden.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten zu erfahren und dieses zu unterbinden. Hierzu haben wir mit Rechtsanwalt Chris Zierhut einen unabhängigen, externen Ombudsmann bestellt, der vertraulich Hinweise entgegennimmt.
Vertraulich
Gespräche unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihr Identität wird ohne ihre Zustimmung nicht offengelegt.
Geschüzt
Hinweisgeber werden vor Benachteiligung geschützt - im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG).
Unabhängig
Externer Ombudsmann ohne Weisungsbefugnis durch das Unternehmen. Auch anonyme Hinweise sind möglich.
Welche Themen kann ich melden?
Hinweise können sich auf alle Sachverhalte beziehen, die einen erheblichen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Richtlinien darstellen.
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
- Verstöße gegen interne Richtlinien
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Menschenrechtsverletzungen
- Korruption und Bestechung
- Kartellrechtliche Verstöße
- Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße
- Sonstige schwerwiegende Missstände
Wie wird ihr Hinweis bearbeitet?
1. Eingang: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung durch den Ombudsmann.
2. Prüfung: Plausibilitätsprüfung des Sachverhalts unter strikter Vertraulichkeit.
3. Weiterleitung: Anonymisierte Weiterleitung an die zuständige Stelle der RUF Automobile GmbH.
4. Rückmeldung: Information über das Ereignis und ggf. eingeleiteter Maßnahmen
Hinweisgeberschutzgesetz
Die Einrichtung unseres Ombudsmann-Systems erfolgt im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz schützt Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder nationales Recht melden. Repressalien gegen Hinweisgeber sind ausdrücklich untersagt - auch wenn sich ein Verdacht im
Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte.
Hinweis: Das Hinweisgebersystem nimmt keine allgemeinen Kundenanliegen entgegen. Für Fragen zu Fahrzeugen oder Service wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung.